Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen des Lieferanten liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden/Leistungsempfängers und/oder sonstigen allgemein formulierten Vertragsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. Der Lieferant behält sich vor, diese AGB im Bedarfsfall zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die jeweils aktuellen AGBs. Sollte eine Änderung/Ergänzung zwischen Vertragsschluss und Lieferung erfolgen, gelten die AGBs in der Fassung, die bei Vertragsschluss Gültigkeit hatte.
Informationen zum Leistungsangebot auf Speiseplänen, Katalogen, im Internet oder Werbeschreiben sind zu Kundeninformation gedacht und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Gleiches gilt für telefonisch erteilte Auskünfte zu Leistungsbeschreibungen und Preisen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung und Erklärung beider Seiten oder Einreichung einer verbindlichen Bestellung in mündlicher oder schriftlicher Form zustande. Eine vereinbarte Dauerlieferung bleibt solange bestehen, bis diese ausdrücklich gekündigt wurde.
Eine Bestellung muss Kundennummer und Kundennamen sowie den Zeitraum und die Menüauswahl enthalten und ist leserlich deutlich auszufüllen. Die Bestellung kann per Fax, Telefon, E-Mail oder online erfolgen oder dem Auslieferungsfahrer mitgegeben werden. Änderungen können bis 7:20 Uhr für den Bestelltag telefonisch, ohne Angabe von Gründen und kostenfrei vorgenommen werden. Davon Ausgenommen sind Frühstück und Vesper. Änderungen des Speiseplanes sind vorbehalten. Unsere Menü´s sind zum sofortigen Verzehr bestimmt.
Neukunden
Erstbesteller müssen telefonisch oder per E-Mail mit dem CM Kontakt aufnehmen. Eine Erstbestellung gilt erst dann als angenommen, wenn diese telefonisch oder schriftlich bestätigt wurde. Jeder Kunde erhält eine Kundennummer.
Internetbestellung
Zum Zweck der Online-Bestellung erhält jeder Kunde eine Kundenkennung und ein Passwort. Der Kunde verpflichtet sich, diese Daten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Werden die Daten einem Dritten bekannt, ist dies unverzüglich der CM anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so ist er der CM zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Alle über das Internetformular getätigten Bestellungen sind bindend.
1. Die Menüs werden in dafür vorgesehenen Thermobehältern geliefert. Diese werden dem Kunden leihweise, kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum der Firma CM. Die Behälter sind ausschließlich zum warmhalten von Warmgerichten der Firma CM bestimmt, dürfen nicht zweckentfremdet genutzt und müssen pfleglich behandelt werden. Besonders in den Wintermonaten sind diese Behälter von Hitzquellen fernzuhalten, da sie bei großer Hitze leicht verformbar sind und zerstört werden könnten.
2. Bei längeren Bestellpausen von mehr als 5 Werktagen sind die Thermobehälter der CM unaufgefordert zurückzugeben oder dies telefonisch anzuzeigen.
3. Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bzw. bei der Bereitstellung am vereinbarten Ort die zugesicherten Eigenschaften hat. Nach Übergabe ist allein der Kunde für eine ordnungsgemäße Behandlung der Ware verantwortlich, insbesondere Einhaltung von Kühltemperaturen, Lagerzeiten und Beachtung der nach HACCP vorgeschriebenen Regelungen. Verstöße gegen eine der vorgenannten Pflichten führen zu einem Haftungsausschluss.
4. Der Lieferant bemüht sich nach besten Kräften zur Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten, ohne jedoch für die genaue Einhaltung zu haften. Bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen, auch zu Buffets steht dem Lieferanten eine Toleranzzeit von 45 Minuten auf die vereinbarte Zeit zu, ohne dass der Kunde vor Ablauf dieser Zeit Rechte zu einem Rücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Zahlungsminderung geltend machen kann. Bei Lieferung nach Ablauf der Toleranzzeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten bzw. die Annahme verweigern.
1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Übernahme mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder Mängel sind bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen vom Kunden noch am Liefertag zu rügen.
2. Die mangelhafte Ware ist zum Zweck einer ggf. erforderlichen Prüfung durch den Kunden gekühlt bzw. eingefroren aufzubewahren und dem Lieferanten oder einem von ihm benannten Dritten auf Anforderung zur Prüfung auszuhändigen.
3. Eine verspätete Mängelanzeige führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn eine mangelhafte Ware derart unsachgemäß aufbewahrt wurde, dass eine Nachprüfung der erhobenen Mängelrüge nicht mehr erfolgen kann.
1. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich oder monatlich. Der Beleg wird vom Auslieferungsfahrer übergeben oder per Mail versandt und kann in bar gegen Quittung, per Überweisung beglichen werden. Bei Zusendung der Abrechnung auf dem Postweg, wird das Porto berechnet.
2. Der Betrag ist grundsätzlich innerhalb der nächsten 5 Werktage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, am Rechnungseinzug im Wege des Lastschriftverfahrens teilzunehmen; dies bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3. Erhält der Kunde keine Rechnung, hat er dies der CM mitzuteilen.
4. In den ausgewiesenen Preisen auf dem Menüplan sind Lieferung und die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Preise für Sonderlieferungen und Partyservice können abweichen und sind vorher zu erfragen.
5. Preiserhöhungen für Kunden mit einer Liefervereinbarung werden rechtzeitig, mindestens 4 Wochen von Inkrafttreten durch Mitteilung auf der Abrechnung, oder durch Aushang in der Einrichtung mitgeteilt.
6. Für die Zusendung einer Rechnungsübersicht z.B. für Ämter, wird eine Bearbeitungspauschale von 2,50 Euro berechnet.
1. Für die Kosten einer Zahlungserinnerung nach Zahlungsverzug ist eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 2,00 EUR, sowie für eine nachfolgende schriftliche Mahnung eine Gebühr in Höhe von pauschal 5,00 EUR als Verzugsschaden zu zahlen.
2. Vom Lieferanten verauslagte Gelder wie Gebühren für Rücklastschriften, Kosten für Anschriftenermittlung und dergleichen sind vom Kunden in voller Höhe zu erstatten.
3. Dem Lieferanten steht es frei, die offenen Rechnungsforderungen vor Ort beim Kunden durch eigene Mitarbeiter einziehen zu lassen. Die Kosten dieses Einsatzes sind vom Kunden mit pauschal 10,00 EUR als Verzugsschaden zu ersetzen.
4. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
5. Mit Ablauf der in der Zahlungserinnerung genannten Zahlungsfrist wird gegen den Kunden eine Liefersperre verhängt, ohne dass dies zuvor ausdrücklich angekündigt werden muss. Die Liefersperre bleibt bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungsforderungen nebst Verzugsschaden bestehen. Eine Liefersperre entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
Ihre Daten, die Sie uns über die Internetseite oder per E-Mail zusenden, verwenden wir nur für den vorgesehenen Zweck. Keinesfalls werden Personenbezogene Daten an Dritte verkauft oder weitergegeben. Durch die Bestellung stimmt der Kunde den AGB´s zu. Gerichtsstand bei gewerblichen Kunden ist Bernburg. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der CM. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.